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Neues Grundgesetz der Biolandwirtschaft

Die Zielsetzungen waren klar: Ökologischer und integrierter Anbau müssen klar voneinander abgesetzt, alle Konzepte eindeutig definiert, Kontrollen und Fördermaßnahmen festgeschrieben werden. Das neue Biogesetz von Landesrat Hans Berger, im Jänner vom Landtag ohne Gegenstimme verabschiedet, wird all diesen Vorgaben gerecht und stellt die Biolandwirtschaft in Südtirol auf neue Beine.

"Bisher waren ökologischer und integrierter Anbau in ein und demselben Gesetz geregelt, was zu entsprechenden Verwirrungen geführt hat. Mit dem neuen Gesetz, in dem nur noch der biologische Anbau vorkommt, haben wir Abhilfe geschaffen", erklärt Landesrat Berger.

Neu ist im Biogesetz, dass die Rolle der öffentlichen Hand in Gestalt der zuständigen Abteilung Landwirtschaft auf diejenige eines über den Parteien stehenden Kontrolleurs festgeschrieben wurde. In der Abteilung Landwirtschaft wird demnach in Zukunft ein Register aller Biobetriebe in Südtirol geführt. Will ein Bauer seine Wirtschaftsweise auf "Bio" umstellen, muss er dies dem zuständigen Landesamt melden, wo er in das entsprechende Register eingetragen wird.

Um Verwirrungen von vornherein auszuschließen, wird das Register in Kategorien unterteilt, nämlich in "landwirtschaftliche Produzenten", "Aufbereiter" und "Importeure", die allesamt im Gesetz klar definiert werden. Erstere Kategorie umfasst wiederum die Sektionen "ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe", "landwirtschaftliche Umstellungsbetriebe (also solche, die in maximal fünf Jahren ihren gesamten Betrieb auf die ökologische Wirtschaftsweise umstellen) sowie "gemischt ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe" (also Betriebe, die auf klar von den konventionellen abgegrenzten Produktionseinheiten des Betriebes ökologischen Landbau betreiben).

Die Kontrolle, ob der Betrieb den strengen Auflagen der Bio-Landwirtschaft entspricht oder nicht, fällt dagegen nur in zweiter Linie dem Land zu. In erster Linie sind es unabhängige private Kontrollstellen, die dies sicherzustellen haben. Die Kontrollstellen werden von der Landesregierung ermächtigt, die entsprechenden Überprüfungen durchzuführen. Sie sind es auch, die einen Betrieb vor der Registrierung zertifizieren und während seiner gesamten Tätigkeit überwachen.

"Mit der Auslagerung der umfangreichen Kontrollen können wir die Landesverwaltung entlasten und Kosten einsparen", so der Landesrat. "Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Etikettenschwindel mit dem "Bio"-Label verhindert wird, dass also auch wirklich biologisch angebaute Lebensmittel drin sind, wo "Bio" drauf steht", erklärt Berger.

Klar ist, dass die Kontrollstellen ihre Tätigkeit nicht kostenlos anbieten werden. "Um den Biobauern aber nicht auch noch diese Kontrollspesen aufzuhalsen, kann das Land bis zu 80 Prozent der dafür anfallenden Kosten vergüten", so Berger.

Betriebe mit ökologischem Landbau in der Autonomen Provinz Bozen

Betriebsausrichtung Anzahl
Obstbaubetriebe 191
Weinbaubetriebe 12
Viehwirtschaftbetriebe 89
Ackerbaubetriebe (mit Gemüse- und Getreidebau) 23
Insgesamt 315

ABTEILUNG LANDWIRTSCHAFT
Tel. 0471 41 51 00

www.provinz.bz.it/landwirtschaft