Neues Grundgesetz der Biolandwirtschaft
Die Zielsetzungen waren klar: Ökologischer und integrierter Anbau
müssen klar voneinander abgesetzt, alle Konzepte eindeutig definiert, Kontrollen
und Fördermaßnahmen festgeschrieben werden. Das neue Biogesetz von Landesrat
Hans Berger, im Jänner vom Landtag ohne Gegenstimme verabschiedet, wird
all diesen Vorgaben gerecht und stellt die Biolandwirtschaft in Südtirol
auf neue Beine.
"Bisher waren ökologischer und integrierter Anbau in ein und demselben
Gesetz geregelt, was zu entsprechenden Verwirrungen geführt hat. Mit dem
neuen Gesetz, in dem nur noch der biologische Anbau vorkommt, haben wir
Abhilfe geschaffen", erklärt Landesrat Berger.
Neu ist im Biogesetz, dass die Rolle der öffentlichen Hand in Gestalt
der zuständigen Abteilung Landwirtschaft auf diejenige eines über den
Parteien stehenden Kontrolleurs festgeschrieben wurde. In der Abteilung
Landwirtschaft wird demnach in Zukunft ein Register aller Biobetriebe
in Südtirol geführt. Will ein Bauer seine Wirtschaftsweise auf "Bio"
umstellen, muss er dies dem zuständigen Landesamt melden, wo er in das
entsprechende Register eingetragen wird.
Um Verwirrungen von vornherein auszuschließen, wird das Register in Kategorien
unterteilt, nämlich in "landwirtschaftliche Produzenten", "Aufbereiter"
und "Importeure", die allesamt im Gesetz klar definiert werden.
Erstere Kategorie umfasst wiederum die Sektionen "ökologisch wirtschaftende
Landwirtschaftsbetriebe", "landwirtschaftliche Umstellungsbetriebe
(also solche, die in maximal fünf Jahren ihren gesamten Betrieb auf die
ökologische Wirtschaftsweise umstellen) sowie "gemischt ökologisch
wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe" (also Betriebe, die auf klar
von den konventionellen abgegrenzten Produktionseinheiten des Betriebes
ökologischen Landbau betreiben).
Die Kontrolle, ob der Betrieb den strengen Auflagen der Bio-Landwirtschaft
entspricht oder nicht, fällt dagegen nur in zweiter Linie dem Land zu.
In erster Linie sind es unabhängige private Kontrollstellen, die dies
sicherzustellen haben. Die Kontrollstellen werden von der Landesregierung
ermächtigt, die entsprechenden Überprüfungen durchzuführen. Sie sind es
auch, die einen Betrieb vor der Registrierung zertifizieren und während
seiner gesamten Tätigkeit überwachen.
"Mit der Auslagerung der umfangreichen Kontrollen können wir die
Landesverwaltung entlasten und Kosten einsparen", so der Landesrat.
"Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Etikettenschwindel mit dem
"Bio"-Label verhindert wird, dass also auch wirklich biologisch
angebaute Lebensmittel drin sind, wo "Bio" drauf steht",
erklärt Berger.
Klar ist, dass die Kontrollstellen ihre Tätigkeit nicht kostenlos anbieten
werden. "Um den Biobauern aber nicht auch noch diese Kontrollspesen
aufzuhalsen, kann das Land bis zu 80 Prozent der dafür anfallenden Kosten
vergüten", so Berger.
Betriebe mit ökologischem Landbau in der Autonomen Provinz Bozen
| Betriebsausrichtung |
Anzahl |
| Obstbaubetriebe |
191 |
| Weinbaubetriebe |
12 |
| Viehwirtschaftbetriebe |
89 |
| Ackerbaubetriebe (mit Gemüse- und Getreidebau) |
23 |
| Insgesamt |
315 |
ABTEILUNG LANDWIRTSCHAFT
Tel. 0471 41 51 00
www.provinz.bz.it/landwirtschaft