Gentechnisch nicht veränderte Lebensmittel:
Weshalb beschreitet Südtirol diesen Weg?
(Dr. Walter Huber, Landesumweltagentur)
Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist durch eine
EU-Verordnung schon seit Mai 1997 gefordert und seit anfangs April 1999
verpflichtend geworden. Dennoch schätzt man, dass nur knapp 0,1% der
gentechnisch veränderten Lebensmittel oder Zutaten tatsächlich
als solche gekennzeichnet sind. Eine ausreichende amtliche Kontrolle ist
nicht durchführbar. Wenn allein Soja und deren Unterprodukte in ca.
30.000 Lebensmitteln vorkommen, ähnliches gilt für Mais, dann
kann man sich die Unmöglichkeit der Überprüfung durchaus
vorstellen.
2/3 aller europäischen Konsumenten lehnen gentechnisch veränderte
Lebensmittel ab, denn sie halten diese zumindest für nicht notwendig.
Die weltweite Lebensmittelproduktion reicht aus die gesamte Menschheit in
ausreichender Menge und mit guter Qualität zu versorgen, keiner müsste
hungern. Warum werden uns also gentechnisch veränderte Lebensmittel
aufge-drängt, als ob es ohne sie kein Weiterleben mehr gäbe?
Der Konsument hat das Vertrauen in solche globale Neuerungen verloren. 53%
von 17.000 befragten europäischen Verbrauchern würden auch mehr
für qualitativ höherwertige Lebens-mittel bezahlen. Sie sind sich
bewußt, dass billigste Preise auf Kosten der Qualität gehen und
damit auch zum Nachteil der Gesundheit gereichen. Jüngste Skandale
bestätigen dies eindeu-tig. Die Skandale der jüngsten Zeit haben
auch gezeigt, dass die Öffnung der Grenzen für eine globale Marktfreiheit
zu Lasten der Qualität geht, da es noch keine über die lokalen
Grenzen zusammenarbeitende, global ausreichende Kontrollen gibt. Die Skandale
wie bei Dioxin, BSE, Antbiotika, Hormone . haben globale Dimension, die
Folgen und die Kosten, auch für die Kontrollen, müssen lokal getragen
werden.
Bei der gentechnischen Veränderung handelt es sich um die Übertragung
und Mischung von Genen, also von Erbeigenschaften, zwischen Bakterien, Pflanzen,
Tieren und Menschen, also zwischen artfremden Organismen. Die Natur lässt
das Überspringen solcher Artengrenzen nicht zu. Die Konsumenten halten
deshalb die Gentechnik als gegen die Natur gerichtet und lehnen sie ab.
Die Südtiroler Landesregierung und der Landtag haben am 14. Dezember
2000 ein Gesetz verabschiedet, das die Kennzeichnung von heimischen Produkten
regelt, die nicht gentech-nisch verändert sind. Das Gesetz wurde am
22.Jänner 2001 in Rom verabschiedet und trägt die Bezeichnung
Landesgesetz 1/2001 (das erste Gesetz im neuen Jahrtausend - sollte dies
ein gutes Omen sein?). Dem Konsumentenwunsch zu entsprechen ist ein Gebot
des Marktes. Wir sind davon über-zeugt, dass durch ein solches Angebot
das Vertrauen in Südtiroler Produkte gestärkt werden kann, was
eine Aufwertung unserer lokalen Produktion bedeutet und damit auch unserer
Landwirtschaft. Die Lebensmittelskandale der letzten Jahre haben das Vertrauen
in sichere und gesunde Nahrungsmittel erschüttert - wir können
solche anbieten und garantieren.
Auch die Tierfütterung ist mitten ins Kreuzfeuer der Kritik geraten,
die BSE-Situation ver-breitet Ängste und Unsicherheit. Das neue Landesgesetz
behandelt auch dieses Thema, indem es die Fütterung mit gentechnikfreien
Futtermitteln regelt. Zugleich sind andere minderwerti-ge Zutaten verboten,
die in der Tierernährung nichts zu suchen haben, vor allem die Kompo-nenten
tierischer Herkunft (Tiermehl, Blutmehl .), sowie Antibiotika und Hormone
als Füt-terungskomponenten.
Alle Südtiroler Futtermittelhersteller haben bereits ab Jänner
2001 nur mehr Futtermittel her-gestellt und vertrieben, die diesen strengen
Regelungen entsprechen. Die Kette der Kontrollen geht von den Futtermittelherstellern
über die Bauern bis zu den Milchhöfen, die nun Milch und die daraus
hergestellten Produkte aus einer garantiert sauberen Fütterung und
somit von gesunden Tieren anbieten können. Nur gesund ernährte
Tiere können auch gesunde Produkte erzeugen. Wichtig bei diesen Kontrollen
ist, dass sie beim Saatgut, bzw. bei den Rohstoffen beginnen und die gesamte
Produktionskette betreffen. Nur dadurch kann eine ausreichende Sicherheit
gewährleistet werden.
Warum eigentlich diese Vorgangsweise? Was für Bedenken hat der Konsument
gegen die gentechnisch veränderten Lebensmittel? Es sind gesundheitliche
Bedenken, dass zum einen Allergien in besonderem Masse zunehmen könnten,
Tatsache ist, dass Lebensmittelallergien in starkem Ausmaße zunehmen;
zum ande-ren steigen die Befürchtungen, dass durch den Verzehr gentechnisch
veränderter Lebensmittel Resistenz gegen Antibiotika entsteht, was
auch vom wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der EU befürchtet wird,
damit könnten viele, heute leicht zu heilende Krankheiten nicht mehr
therapiert werden. Weiters steigt die Unsicherheit dass neue, unbekannte
Krankheiten auftreten könnten, die eine noch größere Hilflosigkeit
und weltweite Verbreitung wie bei BSE aus-lösen usw. Eine besondere
Befürchtung besteht aber in den sich anbahnenden sozialen Veränderungen.
Diese betreffen die Unterdrückung der heimischen Landwirtschaft, die
auf Grund der traditio-nellen Produktionsverfahren und der geographischen
Lage nicht in der Lage ist, so kosten-günstig zu erzeugen wie es die
Massenimportprodukte sind, von deren Qualität wird dabei nicht gesprochen.
Die sozialen Veränderungen betreffen weiters die Patentierung gentech-nisch
veränderter Sorten und die daraus entstehende Abhängigkeit von
einigen wenigen Großkonzernen, in Bezug auf den Ankauf von gentechnisch
verändertem Pflanz- und Saatgut und den dazu passenden Pestiziden und
Düngemitteln. Denn das neue Patentgesetz und die Vorgangsweise, wie
die neuartigen Lebensmittel gegen den Willen der Konsumenten mit entsprechendem
Druck am Markt eingeführt werden, lässt alles eher als Vertrauen
in die Entwicklung aufkommen. Dieses Patentgesetz schützt die Fir-men,
aber nicht die Verbraucher.
Der Konsument greift immer öfter zu Lebensmitteln aus garantiertem
und naturnahem Anbau, die gesunde Ernährung ist wichtig und sein Umweltbewusstsein
allgemein nimmt zu. Er wird sich auch immer mehr seines Rechtes bewußt,
bei den Entscheidungen über Ernährung und Lebensmittelangebot
mitzusprechen.
Wir selber tragen die Verantwortung für die gesunde Ernährung
von uns und unserer Familie. Gesunde Ernährung ist Voraussetzung für
unsere Gesundheit. Dieses Bewusstsein müssen wir stärken, zuviel
haben wir anonymen Gesellschaften vertraut. Südtiroler Produkte können
eine bessere Garantie abgeben, als solche von denen man nicht weiss, wo,
wie und mit welchen Zutaten sie produziert wurden.
Wir Konsumenten müssen kritisch einkaufen und eine gezielte Auswahl
treffen, wir müssen auch unsere Vorstellungen über gesunde Lebensmittel
klar formulieren und einfordern, es geht schließlich um unsere Gesundheit
und um die unserer Familie. Wie lässt sich aber das alles garantieren?
Nur ein ausgereiftes Überwachungssystem kann dem Konsumenten die Sicherheit
geben. Das Landesgesetz 1/2001 sieht ein technisches Ko-mitee vor, das über
die richtige Einhaltung des Gesetzes wacht.
Zu den Tätigkeiten des Komitees gehören:
• Die Überprüfung der eingegangenen
Anträge um Genehmigung zur gentechnikfreien Kennzeichnung laut LG 1/2001.
Dazu gehören auch die Überprüfungen des betriebsinter-nen
Systems zur Qualitätskontrolle.
• Es erlässt
die Ermächtigung, die Kennzeichnung nach den Vorgaben des Landesgesetzes
vorzunehmen.
• Es sorgt für die Informationen über
die gentechnikfreien Produkte an die Konsumenten.
• Es kann die einmal gegebenen Ermächtigungen
aussetzen oder ganz zurückziehen.
• Es kann Sanktionen und Strafen verordnen.
Nur wer die Ermächtigung des Komitees erhält, darf auch die Kennzeichnung
benützen. Eine einmal genehmigte Kennzeichnung hat eine Gültigkeitsdauer
von 3 Jahren, dann muss um Verlängerung neu angesucht werden. Während
dieser Zeit werden Kontrollen durchge-führt, sowohl was die Analysen
der Rohstoffe, der Verarbeitung und des fertigen Produktes betrifft, als
auch die Überprüfung des Qualitätssystems bei der Verarbeitung.