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Gentechnisch nicht veränderte Lebensmittel:
Weshalb beschreitet Südtirol diesen Weg?

(Dr. Walter Huber, Landesumweltagentur)

Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist durch eine EU-Verordnung schon seit Mai 1997 gefordert und seit anfangs April 1999 verpflichtend geworden. Dennoch schätzt man, dass nur knapp 0,1% der gentechnisch veränderten Lebensmittel oder Zutaten tatsächlich als solche gekennzeichnet sind. Eine ausreichende amtliche Kontrolle ist nicht durchführbar. Wenn allein Soja und deren Unterprodukte in ca. 30.000 Lebensmitteln vorkommen, ähnliches gilt für Mais, dann kann man sich die Unmöglichkeit der Überprüfung durchaus vorstellen.

2/3 aller europäischen Konsumenten lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab, denn sie halten diese zumindest für nicht notwendig. Die weltweite Lebensmittelproduktion reicht aus die gesamte Menschheit in ausreichender Menge und mit guter Qualität zu versorgen, keiner müsste hungern. Warum werden uns also gentechnisch veränderte Lebensmittel aufge-drängt, als ob es ohne sie kein Weiterleben mehr gäbe?

Der Konsument hat das Vertrauen in solche globale Neuerungen verloren. 53% von 17.000 befragten europäischen Verbrauchern würden auch mehr für qualitativ höherwertige Lebens-mittel bezahlen. Sie sind sich bewußt, dass billigste Preise auf Kosten der Qualität gehen und damit auch zum Nachteil der Gesundheit gereichen. Jüngste Skandale bestätigen dies eindeu-tig. Die Skandale der jüngsten Zeit haben auch gezeigt, dass die Öffnung der Grenzen für eine globale Marktfreiheit zu Lasten der Qualität geht, da es noch keine über die lokalen Grenzen zusammenarbeitende, global ausreichende Kontrollen gibt. Die Skandale wie bei Dioxin, BSE, Antbiotika, Hormone . haben globale Dimension, die Folgen und die Kosten, auch für die Kontrollen, müssen lokal getragen werden.

Bei der gentechnischen Veränderung handelt es sich um die Übertragung und Mischung von Genen, also von Erbeigenschaften, zwischen Bakterien, Pflanzen, Tieren und Menschen, also zwischen artfremden Organismen. Die Natur lässt das Überspringen solcher Artengrenzen nicht zu. Die Konsumenten halten deshalb die Gentechnik als gegen die Natur gerichtet und lehnen sie ab. Die Südtiroler Landesregierung und der Landtag haben am 14. Dezember 2000 ein Gesetz verabschiedet, das die Kennzeichnung von heimischen Produkten regelt, die nicht gentech-nisch verändert sind. Das Gesetz wurde am 22.Jänner 2001 in Rom verabschiedet und trägt die Bezeichnung Landesgesetz 1/2001 (das erste Gesetz im neuen Jahrtausend - sollte dies ein gutes Omen sein?). Dem Konsumentenwunsch zu entsprechen ist ein Gebot des Marktes. Wir sind davon über-zeugt, dass durch ein solches Angebot das Vertrauen in Südtiroler Produkte gestärkt werden kann, was eine Aufwertung unserer lokalen Produktion bedeutet und damit auch unserer Landwirtschaft. Die Lebensmittelskandale der letzten Jahre haben das Vertrauen in sichere und gesunde Nahrungsmittel erschüttert - wir können solche anbieten und garantieren.

Auch die Tierfütterung ist mitten ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, die BSE-Situation ver-breitet Ängste und Unsicherheit. Das neue Landesgesetz behandelt auch dieses Thema, indem es die Fütterung mit gentechnikfreien Futtermitteln regelt. Zugleich sind andere minderwerti-ge Zutaten verboten, die in der Tierernährung nichts zu suchen haben, vor allem die Kompo-nenten tierischer Herkunft (Tiermehl, Blutmehl .), sowie Antibiotika und Hormone als Füt-terungskomponenten.

Alle Südtiroler Futtermittelhersteller haben bereits ab Jänner 2001 nur mehr Futtermittel her-gestellt und vertrieben, die diesen strengen Regelungen entsprechen. Die Kette der Kontrollen geht von den Futtermittelherstellern über die Bauern bis zu den Milchhöfen, die nun Milch und die daraus hergestellten Produkte aus einer garantiert sauberen Fütterung und somit von gesunden Tieren anbieten können. Nur gesund ernährte Tiere können auch gesunde Produkte erzeugen. Wichtig bei diesen Kontrollen ist, dass sie beim Saatgut, bzw. bei den Rohstoffen beginnen und die gesamte Produktionskette betreffen. Nur dadurch kann eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden.

Warum eigentlich diese Vorgangsweise? Was für Bedenken hat der Konsument gegen die gentechnisch veränderten Lebensmittel? Es sind gesundheitliche Bedenken, dass zum einen Allergien in besonderem Masse zunehmen könnten, Tatsache ist, dass Lebensmittelallergien in starkem Ausmaße zunehmen; zum ande-ren steigen die Befürchtungen, dass durch den Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Resistenz gegen Antibiotika entsteht, was auch vom wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der EU befürchtet wird, damit könnten viele, heute leicht zu heilende Krankheiten nicht mehr therapiert werden. Weiters steigt die Unsicherheit dass neue, unbekannte Krankheiten auftreten könnten, die eine noch größere Hilflosigkeit und weltweite Verbreitung wie bei BSE aus-lösen usw. Eine besondere Befürchtung besteht aber in den sich anbahnenden sozialen Veränderungen. Diese betreffen die Unterdrückung der heimischen Landwirtschaft, die auf Grund der traditio-nellen Produktionsverfahren und der geographischen Lage nicht in der Lage ist, so kosten-günstig zu erzeugen wie es die Massenimportprodukte sind, von deren Qualität wird dabei nicht gesprochen. Die sozialen Veränderungen betreffen weiters die Patentierung gentech-nisch veränderter Sorten und die daraus entstehende Abhängigkeit von einigen wenigen Großkonzernen, in Bezug auf den Ankauf von gentechnisch verändertem Pflanz- und Saatgut und den dazu passenden Pestiziden und Düngemitteln. Denn das neue Patentgesetz und die Vorgangsweise, wie die neuartigen Lebensmittel gegen den Willen der Konsumenten mit entsprechendem Druck am Markt eingeführt werden, lässt alles eher als Vertrauen in die Entwicklung aufkommen. Dieses Patentgesetz schützt die Fir-men, aber nicht die Verbraucher.

Der Konsument greift immer öfter zu Lebensmitteln aus garantiertem und naturnahem Anbau, die gesunde Ernährung ist wichtig und sein Umweltbewusstsein allgemein nimmt zu. Er wird sich auch immer mehr seines Rechtes bewußt, bei den Entscheidungen über Ernährung und Lebensmittelangebot mitzusprechen.

Wir selber tragen die Verantwortung für die gesunde Ernährung von uns und unserer Familie. Gesunde Ernährung ist Voraussetzung für unsere Gesundheit. Dieses Bewusstsein müssen wir stärken, zuviel haben wir anonymen Gesellschaften vertraut. Südtiroler Produkte können eine bessere Garantie abgeben, als solche von denen man nicht weiss, wo, wie und mit welchen Zutaten sie produziert wurden.

Wir Konsumenten müssen kritisch einkaufen und eine gezielte Auswahl treffen, wir müssen auch unsere Vorstellungen über gesunde Lebensmittel klar formulieren und einfordern, es geht schließlich um unsere Gesundheit und um die unserer Familie. Wie lässt sich aber das alles garantieren? Nur ein ausgereiftes Überwachungssystem kann dem Konsumenten die Sicherheit geben. Das Landesgesetz 1/2001 sieht ein technisches Ko-mitee vor, das über die richtige Einhaltung des Gesetzes wacht.

Zu den Tätigkeiten des Komitees gehören:

• Die Überprüfung der eingegangenen Anträge um Genehmigung zur gentechnikfreien Kennzeichnung laut LG 1/2001. Dazu gehören auch die Überprüfungen des betriebsinter-nen Systems zur Qualitätskontrolle.

• Es erlässt die Ermächtigung, die Kennzeichnung nach den Vorgaben des Landesgesetzes vorzunehmen.

• Es sorgt für die Informationen über die gentechnikfreien Produkte an die Konsumenten.

• Es kann die einmal gegebenen Ermächtigungen aussetzen oder ganz zurückziehen.

• Es kann Sanktionen und Strafen verordnen.

Nur wer die Ermächtigung des Komitees erhält, darf auch die Kennzeichnung benützen. Eine einmal genehmigte Kennzeichnung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, dann muss um Verlängerung neu angesucht werden. Während dieser Zeit werden Kontrollen durchge-führt, sowohl was die Analysen der Rohstoffe, der Verarbeitung und des fertigen Produktes betrifft, als auch die Überprüfung des Qualitätssystems bei der Verarbeitung.