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Mit Bioland für Gentechnikfreiheit

Niemand braucht BT-Mais, Gentech-Baumwolle oder herbizidresistente Soja und die große Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Fütterungsversuche belegen die Hinweise auf die gesundheitlichen Risiken ebenso wie verstärkte Anfälligkeiten bei Allergikern. Für „unbeteiligte“ Schmetterlinge ist der BT-Mais giftig und überhaupt ist die Gentechnikfreiheit von Kulturpflanzen und artverwandten Wildarten durch Pollenflug und Einkreuzung bedroht.

Aber die transnationale Saatgutindustie will Fakten schaffen. Wenn gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel nicht mehr von unverändertem auseinander gehalten werden könnte, hätte sie ihr „Millionenspiel“ gemacht.

Unter dem Druck der Konzerne und der USA hat die EU-Kommission drei Richtlinien erarbeitet: zur Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, zur Saatgutreinheit und zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Bei einigen Aspekten sind noch Präzisierungen und Nachbesserungen möglich; Verbraucher- und Umweltschützer sowie Bauernverbände in ganz Europa setzen sich dafür ein. Für Bioland, Deutschlands (und Südtirols) größtem Biobauernverband ist die Erhaltung der Wahlfreiheit der Bauern und der Konsumenten ein besonderes Anliegen.

Bei Lebensmitteln mit mehr als 0,9 % gentechnisch verändertem Anteil muss dies auf der Etikette vermerkt sein. Die Kennzeichnungspflicht betrifft jede Zutat einzeln. Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit Gentech-Futtermitteln gefüttert wurden, sind aber nicht kennzeichnungspflichtig.

Biolebensmittel werden ohne Gentechnik hergestellt. Dies gilt klarerweise auch für die Futtermittel. Die Bioland – Richtlinien sehen darüber hinaus vor, dass das Tierfutter zu 100% aus biologischem Anbau stammen muss.

Bezüglich der Reinheit des Saatgutes sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine „Verunreinigungsgrenze“ zwischen 0,3 und 0,7% gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Bioland fordert, dass diese bei der technisch möglichen Nachweisgrenze von 0,1% festgemacht wird. Nur so ist gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft möglich. Nur durch gentechnikfreies Saatgut können die Wahlfreiheit der Bauern, Verarbeiter und Verbraucher gewährleistet sowie mögliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit minimiert werden.

Was den Anbau von GVOs anbelangt, sieht die EU-Kommission vor, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. deren Bundesländer und Regionen die Bedingungen für eine so genannte „Koexistenz“ zwischen konventionellem und biologischem Anbau einerseits und Gentech – Landwirtschaft andererseits festlegen. Zahlreiche Regionen in Italien, Frankreich, Griechenland, England und Spanien haben ihr Territorium als gentechnikfrei erklärt und dies obwohl die EU-Kommission eine ähnliche Entscheidung Oberösterreichs vor dem europäischen Gerichtshof angefochten hat. Andere Gesetzentwürfe österreichischer Bundesländer sehen Mindestabstände von mehreren Kilometern vor, durch die konventionelle und biologische Kulturen vor Verunreinigung durch Pollenflug geschützt werden sollen und machen so den Anbau von GVOs de facto unmöglich.

Bioland Südtirol setzt sich für ein entsprechendes Landesgesetz ein, damit das Recht auf dauerhaft gentechnikfreie landwirtschaftliche Erzeugung gewährleistet werden kann. Diesen Schutz braucht die gesamte lokale Landwirtschaft, wenn das Südtirol-Siegel auch in Zukunft für Gentechnikfreiheit garantieren soll.


Weitere Informationen:

Bioland Bioland Südtirol
Steindlweg 48 - 39018 Terlan
Tel. 0471 25 69 77 - Fax 0471 25 60 62

bioland@bioland-suedtirol.it
www.bioland-suedtirol.it