Mit Bioland für Gentechnikfreiheit
Niemand braucht BT-Mais, Gentech-Baumwolle oder herbizidresistente
Soja und die große Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt
gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Fütterungsversuche belegen
die Hinweise auf die gesundheitlichen Risiken ebenso wie verstärkte
Anfälligkeiten bei Allergikern. Für „unbeteiligte“
Schmetterlinge ist der BT-Mais giftig und überhaupt ist die Gentechnikfreiheit
von Kulturpflanzen und artverwandten Wildarten durch Pollenflug und Einkreuzung
bedroht.
Aber die transnationale Saatgutindustie will Fakten schaffen. Wenn gentechnisch
verändertes Saatgut und Lebensmittel nicht mehr von unverändertem
auseinander gehalten werden könnte, hätte sie ihr „Millionenspiel“
gemacht.
Unter dem Druck der Konzerne und der USA hat die EU-Kommission drei Richtlinien
erarbeitet: zur Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln, zur Saatgutreinheit und zum Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen. Bei einigen Aspekten sind noch Präzisierungen und Nachbesserungen
möglich; Verbraucher- und Umweltschützer sowie Bauernverbände
in ganz Europa setzen sich dafür ein. Für Bioland, Deutschlands
(und Südtirols) größtem Biobauernverband ist die Erhaltung
der Wahlfreiheit der Bauern und der Konsumenten ein besonderes Anliegen.
Bei Lebensmitteln mit mehr als 0,9 % gentechnisch verändertem Anteil
muss dies auf der Etikette vermerkt sein. Die Kennzeichnungspflicht betrifft
jede Zutat einzeln. Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die mit Gentech-Futtermitteln
gefüttert wurden, sind aber nicht kennzeichnungspflichtig.
Biolebensmittel werden ohne Gentechnik hergestellt. Dies gilt klarerweise
auch für die Futtermittel. Die Bioland – Richtlinien sehen darüber
hinaus vor, dass das Tierfutter zu 100% aus biologischem Anbau stammen muss.
Bezüglich der Reinheit des Saatgutes sieht der Vorschlag der EU-Kommission
eine „Verunreinigungsgrenze“ zwischen 0,3 und 0,7% gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) vor. Bioland fordert, dass diese bei der
technisch möglichen Nachweisgrenze von 0,1% festgemacht wird. Nur so
ist gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft möglich. Nur durch
gentechnikfreies Saatgut können die Wahlfreiheit der Bauern, Verarbeiter
und Verbraucher gewährleistet sowie mögliche Gefahren für
Umwelt und Gesundheit minimiert werden.
Was den Anbau von GVOs anbelangt, sieht die EU-Kommission vor, dass die
einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. deren Bundesländer und Regionen die
Bedingungen für eine so genannte „Koexistenz“ zwischen
konventionellem und biologischem Anbau einerseits und Gentech – Landwirtschaft
andererseits festlegen. Zahlreiche Regionen in Italien, Frankreich, Griechenland,
England und Spanien haben ihr Territorium als gentechnikfrei erklärt
und dies obwohl die EU-Kommission eine ähnliche Entscheidung Oberösterreichs
vor dem europäischen Gerichtshof angefochten hat. Andere Gesetzentwürfe
österreichischer Bundesländer sehen Mindestabstände von mehreren
Kilometern vor, durch die konventionelle und biologische Kulturen vor Verunreinigung
durch Pollenflug geschützt werden sollen und machen so den Anbau von
GVOs de facto unmöglich.
Bioland Südtirol setzt sich für ein entsprechendes Landesgesetz
ein, damit das Recht auf dauerhaft gentechnikfreie landwirtschaftliche Erzeugung
gewährleistet werden kann. Diesen Schutz braucht die gesamte lokale
Landwirtschaft, wenn das Südtirol-Siegel auch in Zukunft für Gentechnikfreiheit
garantieren soll.
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