Mobilfunk und Sendeanlagen
Trotz unzähliger Berichte über mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen
ist die Beliebtheit der Handys ungebrochen. Die Tatsache, dass man überall
und zu jeder Zeit telefonieren kann und auch erreichbar ist, macht das Mobiltelefon
zu einem der beliebtesten Gebrauchs- und Geschenksartikel, sowie zur Notwendigkeit
in der modernen Geschäftswelt.

BILD 1) zeigt die rasante Zunahme der Mobiltelefonkunden in Italien seit
1989. Derzeit liegt Italien mit ca. 52.000.000 Kunden nach Deutschland mit
ca. 55.500.000 Kunden an zweiter Stelle in Europa, es folgen England mit
ca. 48.000.000 Kunden, Frankreich 36.100.000 Kunden und Spanien mit ca.
32.000.000 Kunden. Quelle: Mobile Communications, 26/11/2002
Die ständige Erreichbarkeit setzt aber voraus, dass das ganze Land mit sog.
Basisstationen (Umsetzerstationen für den Mobilfunk) bestückt ist. Ca. 370
Basisstationen für den Mobilfunk gibt es derzeit in ganz Südtirol und weitere
sind in Planung, denn die neue UMTS - Technik wartet auf ihren Einsatz.

BILD 2) Standorte der Basisstationen für den Mobilfunk in Südtirol. Das
Labor führt ein Kataster der Sendestandorte: Derzeit gibt es insgesamt 442
Anlagen (ca. 370 Standorte) für den Mobilfunk, 497 Radio -TV Umseterstationen,
224 Radioamateurfunkantennen und 50 Anlagen von Feuerwehr, Zivilschutz und
Forst.
UMTS steht für Universal mobile telecomunication system und soll in Zukunft
neben der Gesprächsvermittlung, durch eine ca. 200 mal schnellere Datenübetragungsrate
auch die Übertragung von umfangreicherem Daten- und Bildmaterial (z.B. Videokonferenz,
Mobil-TV, usw.) ermöglichen und es ist anzunehmen, dass auch dieses neue
Angebot zunehmend genützt werden wird. Die UMTS Technik erfordert ein sehr
dichtes und leistungsfähiges Netz bestehend aus vielen Basisstationen, angefangen
von den sog. Picozellen in größeren Gebäudekomplexen, den Mikrozellen im
Stadtbereich und den Makrozellen im zwischenstädtischen Bereich.

BILD 3) Basisstationen für den Mobilfunk. Sie werden normalerweise auf den
Dächern von Gebäuden oder Beleuchtungsmasten montiert. Sie strahlen nicht
direkt nach unten. Darunter liegende Wohnungen sind daher von der Strahlung
normalerweise nicht betroffen.
Die Errichtung von Sendeanlagen ist bereits seit einigen Jahren gesetzlich
geregelt. Mit Erlass des Legislativdekretes 381/1998 müssen alle neuen Sendeanlagen
vom Standpunkt des Strahlenschutzes vorher begutachtet und genehmigt werden.
Diese Aufgabe obliegt in Südtirol dem Labor für physikalische Chemie der
Landesumweltagentur. Die Einhaltung des Grenzwertes ist dabei eine Mindestanforderung.
Die meisten Staaten halten sich an die Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission
(abgekürzt ICNIRP), welche z.B. für Mobilfunkfrequenzen von 900 MHz einen
Grenzwert von 41 V/m vorschlägt: so Deutschland, Österreich, Frankreich,
Schweden, England, usw.. Einige andere Staaten haben strengere Grenzwerte
eingeführt: so Belgien 21 V/m, Ungarn, Polen, Bulgarien und Italien 6 V/m,
die Schweiz 4 V/m (gilt aber nur für eine Anlage, daher mehrere Anlagen
zusammen können diesen Wert überschreiten. Der italienische Grenzwert gilt
hingegen für sämtliche Anlagen).
Man könnte damit annehmen, dass in Italien und Südtirol die Gesundheit der
Bevölkerung vergleichsweise gut geschützt ist. Viele Bürger sind aber anderer
Ansicht und fordern die Einführung noch strengerer Grenzwerte (z.B. sog.
biologische Grenzwerte: 0,02 V/m) und das völlige Errichtungsverbot von
Sendeanlagen in Wohngebieten. Einige Regionen haben dies durch eine strengere
regionale Gesetzgebung versucht und sind damit in den Kompetenzbereich des
Staates eingedrungen (Rahmengesetz 36/2001, Art. 4. Komma 1 besagt, dass
die Festlegung von Grenzwerten nationale Kompetenz ist). Die Folge sind
mehrere Rekurse durch die Regierung und die Betreiber. In einem Fall (Toskana)
hat der Betreiber den Rekurs bereits gewonnen, und die Region muss ihre
Grenzwerte der nationalen Regelung (6 V/m) anpassen.
Dazu muss weiters gesagt werden, dass die derzeitige Regierung in Italien
den Ausbau der Mobilfunknetze eindeutig unterstützt. Zwecks Beschleunigung
des Genehmigungsverfahrens wurde z.B. das sog. Decreto Gasparri - (DL 04092002
n. 198) erlassen, laut dem die Betreiber neue Sendeanlagen für UMTS oder
allgemein Sendeanlagen mit Sendeleistungen unter 20 Watt ohne eine vorhergehende
Genehmigung errichten dürfen, es reicht die Mitteilung der Inbetriebnahme.
Mehrere Regionen haben dagegen Rekurs eingereicht.
Südtirol ist von diesem Gesetz nicht betroffen, jedenfalls wurden bisher
in Südtirol keine neuen Sendeanlagen ohne Genehmigung errichtet. Im Gegenteil,
die Bewilligungsspflicht von Sendeanlagen wurde durch ein Landesgesetz noch
bestärkt (Landesfachplan der Kommunikationsinfrastrukturen - LG. Nr.11 vom
26.07.2002 Art. 2). Es besagt, dass innerhalb der Siedlungsgebiete der jeweilige
Bürgermeister nach Anhörung der Umweltagentur die Genehmigung erteilt, während
außerhalb der Siedlungsgebiete, dafür der Landesrat für Raumordnung zuständig
ist, und zwar wiederum nach Anhörung der Abt. f. Natur u. Landschaftsschutz,
der Umweltagentur und des gebietsmäßig zuständigen Bürgermeisters.
Für die Begutachtung der Projekte wurde eine eigene Kommission einberufen,
bestehend aus Vertretern der Raumordnung, dem Landschaftsschutz, der Landesumweltagentur
- Labor für physikalische Chemie und einem Vertreter der RAS (nur mit beratender
Funktion).
Die Betreiber sind angehalten eine Jahresplanung der beabsichtigten Sendestandorte
abzugeben. Die Kommission versucht in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden
und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Betreiber, geeignete Standorte
ausfindig zu machen, bei denen die Strahlenbelastung für die Bevölkerung
so gering wie möglich gehalten wird. In Anbetracht der derzeitigen Gesetzeslage
lassen sich dabei Sendestandorte direkt im Wohnbereich nicht vermeiden.
Denn gerade in den Städten werden viele Gespräche auch im Wohnbereich geführt
und der Betreiber hat die Verpflichtung eine ausreichende Abdeckung zu garantieren.
Bürgerinitiativen wehren sich oft dagegen und wenden sich besorgt an die
Landesumweltagentur.
Wenn erwünscht, werden entsprechende Informationsabende abgehalten und eine
bestimmte Standortfrage gemeinsam mit der Bevölkerung und dem Betreiber
erörtert. Oft gelingt es gemeinsam eine bessere Lösung zu finden. Völlig
vermeiden können wir eine Sendeanlage allerdings nicht, dazu werden zu viele
Handys gekauft und auch in Wohngebieten benützt. Möglicherweise wird es
in Zukunft strengere Grenzwerte geben, inzwischen feilschen wir mit den
Betreibern um jedes V/m.
Insgesamt ergeben sich für die Strahlenbelastung der Bevölkerung in Südtirol
für neue Anlagen (nach Inkrafttreten des 381/1998 Gesetzes) deutlich niedrigere
Werte als vom Gesetzgeber gefordert (6 V/m). Auf dem Lande liegen die durchschnittlichen
Feldstärken normalerweise unter 1 V/m mit Höchstwerten bei ca. 2 V/m; auch
im Stadtbereich werden normalerweise Feldstärken um 3 V/m nicht überschritten.
Wohlgemerkt, die genannten Werte gelten im Freien, für nahegelegene Häuser
in Strahlungsrichtung bei Maximalauslastung der Sendeanlage, also zu Stoßzeiten.
Da die Mauern die Strahlung abschwächen, sind im Hausinneren die Werte deutlich
geringer.

BILD 4) beschreibt einen konkreten Fall, bei welchen an Stelle des vom Betreiber
vorgeschlagenen Standortes (grüner Punkt), vom Labor gemeinsam mit einer
Bürgerinitiative und dem Betreiber, ein anderer benachbarter Standort gefunden
wurde, bei dem die Strahlenbelastung für die unmittelbaren Anrainer deutlich
geringer ist. Im Bild ersichtlich sind die Strahlungsrichtung der Antennen
am neuen Standort (rote Pfeile) und unten links die Simulation der el. Feldstärke
bei Maximalauslastung der Sendeanlage am ersten Standort (mit einem Maximalwert
von ca. 3 V/m) und links oben die Simulation am neuen Standort (mit einem
Maximalwert von ca. 2 V/m), also eine deutliche Verminderung der Strahlenbelastung.
Auch ältere Anlagen werden laufend kontrolliert und bisher ist die Situation
zufriedenstellend. Klarerweise gibt es da und dort Standorte, die nicht
optimal sind, aber solange der Vorsorgewert von 6 V/m eingehalten ist, kann
der Betreiber nicht zu einer Umsiedlung gezwungen werden. Oft ergibt sich
allerdings die Möglichkeit im Rahmen einer Optimierung der Anlage, bzw.
Anpassung an neue Erfordernisse, die ganze Anlage auf einen günstigeren
Standort zu verlegen.
Weitere allgemeine Informationen findet man in einer Broschüre im
Internet "Elekrtomagnetische Strahlung und Gesundheit" www.provinz.bz.it/umweltagentur/2908/elektro/index_d.htm.
Spezielle Informationen zu den Standorten (Datenblätter, Karten,
usw.) findet man unter www.provinz.bz.it/raumordnung/kartografie/kartografie.asp.
Dr. Luigi Minach - Landesumweltagentur
www.provinz.bz.it/umweltagentur