Das Südtiroler Umweltportal

Unternehmen, Informationen, Produkte, der Biosektor, u.v.m.

LANDESAGENTUR FÜR UMWELT - AGENZIA PROV. PER L’AMBIENTE
Wenn sie Umweltprodukte oder Dienstleistungen anbieten und kostenlos in die Datenbank aufgenommen werden möchten, füllen sie bitte hier unser Formular aus.

Biokistl Südtirol

HT - Heiztechnik GmbH

PVB Group

Röfix AG

BACK



Mobilfunk und Sendeanlagen

Trotz unzähliger Berichte über mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen ist die Beliebtheit der Handys ungebrochen. Die Tatsache, dass man überall und zu jeder Zeit telefonieren kann und auch erreichbar ist, macht das Mobiltelefon zu einem der beliebtesten Gebrauchs- und Geschenksartikel, sowie zur Notwendigkeit in der modernen Geschäftswelt.

Mobilfunk und Sendeanlagen
BILD 1) zeigt die rasante Zunahme der Mobiltelefonkunden in Italien seit 1989. Derzeit liegt Italien mit ca. 52.000.000 Kunden nach Deutschland mit ca. 55.500.000 Kunden an zweiter Stelle in Europa, es folgen England mit ca. 48.000.000 Kunden, Frankreich 36.100.000 Kunden und Spanien mit ca. 32.000.000 Kunden. Quelle: Mobile Communications, 26/11/2002

Die ständige Erreichbarkeit setzt aber voraus, dass das ganze Land mit sog. Basisstationen (Umsetzerstationen für den Mobilfunk) bestückt ist. Ca. 370 Basisstationen für den Mobilfunk gibt es derzeit in ganz Südtirol und weitere sind in Planung, denn die neue UMTS - Technik wartet auf ihren Einsatz.

Mobilfunk und Sendeanlagen
BILD 2) Standorte der Basisstationen für den Mobilfunk in Südtirol. Das Labor führt ein Kataster der Sendestandorte: Derzeit gibt es insgesamt 442 Anlagen (ca. 370 Standorte) für den Mobilfunk, 497 Radio -TV Umseterstationen, 224 Radioamateurfunkantennen und 50 Anlagen von Feuerwehr, Zivilschutz und Forst.

UMTS steht für Universal mobile telecomunication system und soll in Zukunft neben der Gesprächsvermittlung, durch eine ca. 200 mal schnellere Datenübetragungsrate auch die Übertragung von umfangreicherem Daten- und Bildmaterial (z.B. Videokonferenz, Mobil-TV, usw.) ermöglichen und es ist anzunehmen, dass auch dieses neue Angebot zunehmend genützt werden wird. Die UMTS Technik erfordert ein sehr dichtes und leistungsfähiges Netz bestehend aus vielen Basisstationen, angefangen von den sog. Picozellen in größeren Gebäudekomplexen, den Mikrozellen im Stadtbereich und den Makrozellen im zwischenstädtischen Bereich.

Mobilfunk und Sendeanlagen
BILD 3) Basisstationen für den Mobilfunk. Sie werden normalerweise auf den Dächern von Gebäuden oder Beleuchtungsmasten montiert. Sie strahlen nicht direkt nach unten. Darunter liegende Wohnungen sind daher von der Strahlung normalerweise nicht betroffen.

Die Errichtung von Sendeanlagen ist bereits seit einigen Jahren gesetzlich geregelt. Mit Erlass des Legislativdekretes 381/1998 müssen alle neuen Sendeanlagen vom Standpunkt des Strahlenschutzes vorher begutachtet und genehmigt werden. Diese Aufgabe obliegt in Südtirol dem Labor für physikalische Chemie der Landesumweltagentur. Die Einhaltung des Grenzwertes ist dabei eine Mindestanforderung.

Die meisten Staaten halten sich an die Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (abgekürzt ICNIRP), welche z.B. für Mobilfunkfrequenzen von 900 MHz einen Grenzwert von 41 V/m vorschlägt: so Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, England, usw.. Einige andere Staaten haben strengere Grenzwerte eingeführt: so Belgien 21 V/m, Ungarn, Polen, Bulgarien und Italien 6 V/m, die Schweiz 4 V/m (gilt aber nur für eine Anlage, daher mehrere Anlagen zusammen können diesen Wert überschreiten. Der italienische Grenzwert gilt hingegen für sämtliche Anlagen).

Man könnte damit annehmen, dass in Italien und Südtirol die Gesundheit der Bevölkerung vergleichsweise gut geschützt ist. Viele Bürger sind aber anderer Ansicht und fordern die Einführung noch strengerer Grenzwerte (z.B. sog. biologische Grenzwerte: 0,02 V/m) und das völlige Errichtungsverbot von Sendeanlagen in Wohngebieten. Einige Regionen haben dies durch eine strengere regionale Gesetzgebung versucht und sind damit in den Kompetenzbereich des Staates eingedrungen (Rahmengesetz 36/2001, Art. 4. Komma 1 besagt, dass die Festlegung von Grenzwerten nationale Kompetenz ist). Die Folge sind mehrere Rekurse durch die Regierung und die Betreiber. In einem Fall (Toskana) hat der Betreiber den Rekurs bereits gewonnen, und die Region muss ihre Grenzwerte der nationalen Regelung (6 V/m) anpassen.

Dazu muss weiters gesagt werden, dass die derzeitige Regierung in Italien den Ausbau der Mobilfunknetze eindeutig unterstützt. Zwecks Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens wurde z.B. das sog. Decreto Gasparri - (DL 04092002 n. 198) erlassen, laut dem die Betreiber neue Sendeanlagen für UMTS oder allgemein Sendeanlagen mit Sendeleistungen unter 20 Watt ohne eine vorhergehende Genehmigung errichten dürfen, es reicht die Mitteilung der Inbetriebnahme. Mehrere Regionen haben dagegen Rekurs eingereicht.

Südtirol ist von diesem Gesetz nicht betroffen, jedenfalls wurden bisher in Südtirol keine neuen Sendeanlagen ohne Genehmigung errichtet. Im Gegenteil, die Bewilligungsspflicht von Sendeanlagen wurde durch ein Landesgesetz noch bestärkt (Landesfachplan der Kommunikationsinfrastrukturen - LG. Nr.11 vom 26.07.2002 Art. 2). Es besagt, dass innerhalb der Siedlungsgebiete der jeweilige Bürgermeister nach Anhörung der Umweltagentur die Genehmigung erteilt, während außerhalb der Siedlungsgebiete, dafür der Landesrat für Raumordnung zuständig ist, und zwar wiederum nach Anhörung der Abt. f. Natur u. Landschaftsschutz, der Umweltagentur und des gebietsmäßig zuständigen Bürgermeisters.

Für die Begutachtung der Projekte wurde eine eigene Kommission einberufen, bestehend aus Vertretern der Raumordnung, dem Landschaftsschutz, der Landesumweltagentur - Labor für physikalische Chemie und einem Vertreter der RAS (nur mit beratender Funktion).

Die Betreiber sind angehalten eine Jahresplanung der beabsichtigten Sendestandorte abzugeben. Die Kommission versucht in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Betreiber, geeignete Standorte ausfindig zu machen, bei denen die Strahlenbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten wird. In Anbetracht der derzeitigen Gesetzeslage lassen sich dabei Sendestandorte direkt im Wohnbereich nicht vermeiden. Denn gerade in den Städten werden viele Gespräche auch im Wohnbereich geführt und der Betreiber hat die Verpflichtung eine ausreichende Abdeckung zu garantieren. Bürgerinitiativen wehren sich oft dagegen und wenden sich besorgt an die Landesumweltagentur.

Wenn erwünscht, werden entsprechende Informationsabende abgehalten und eine bestimmte Standortfrage gemeinsam mit der Bevölkerung und dem Betreiber erörtert. Oft gelingt es gemeinsam eine bessere Lösung zu finden. Völlig vermeiden können wir eine Sendeanlage allerdings nicht, dazu werden zu viele Handys gekauft und auch in Wohngebieten benützt. Möglicherweise wird es in Zukunft strengere Grenzwerte geben, inzwischen feilschen wir mit den Betreibern um jedes V/m.

Insgesamt ergeben sich für die Strahlenbelastung der Bevölkerung in Südtirol für neue Anlagen (nach Inkrafttreten des 381/1998 Gesetzes) deutlich niedrigere Werte als vom Gesetzgeber gefordert (6 V/m). Auf dem Lande liegen die durchschnittlichen Feldstärken normalerweise unter 1 V/m mit Höchstwerten bei ca. 2 V/m; auch im Stadtbereich werden normalerweise Feldstärken um 3 V/m nicht überschritten. Wohlgemerkt, die genannten Werte gelten im Freien, für nahegelegene Häuser in Strahlungsrichtung bei Maximalauslastung der Sendeanlage, also zu Stoßzeiten. Da die Mauern die Strahlung abschwächen, sind im Hausinneren die Werte deutlich geringer.

Mobilfunk und Sendeanlagen
BILD 4) beschreibt einen konkreten Fall, bei welchen an Stelle des vom Betreiber vorgeschlagenen Standortes (grüner Punkt), vom Labor gemeinsam mit einer Bürgerinitiative und dem Betreiber, ein anderer benachbarter Standort gefunden wurde, bei dem die Strahlenbelastung für die unmittelbaren Anrainer deutlich geringer ist. Im Bild ersichtlich sind die Strahlungsrichtung der Antennen am neuen Standort (rote Pfeile) und unten links die Simulation der el. Feldstärke bei Maximalauslastung der Sendeanlage am ersten Standort (mit einem Maximalwert von ca. 3 V/m) und links oben die Simulation am neuen Standort (mit einem Maximalwert von ca. 2 V/m), also eine deutliche Verminderung der Strahlenbelastung.

Auch ältere Anlagen werden laufend kontrolliert und bisher ist die Situation zufriedenstellend. Klarerweise gibt es da und dort Standorte, die nicht optimal sind, aber solange der Vorsorgewert von 6 V/m eingehalten ist, kann der Betreiber nicht zu einer Umsiedlung gezwungen werden. Oft ergibt sich allerdings die Möglichkeit im Rahmen einer Optimierung der Anlage, bzw. Anpassung an neue Erfordernisse, die ganze Anlage auf einen günstigeren Standort zu verlegen.

Weitere allgemeine Informationen findet man in einer Broschüre im Internet "Elekrtomagnetische Strahlung und Gesundheit" www.provinz.bz.it/umweltagentur/2908/elektro/index_d.htm

Spezielle Informationen zu den Standorten (Datenblätter, Karten, usw.) findet man unter www.provinz.bz.it/raumordnung/kartografie/kartografie.asp.


Dr. Luigi Minach - Landesumweltagentur 
www.provinz.bz.it/umweltagentur