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Ruhe bitte!

Ruhe genießen und ruhig schlafen können ist uns allen ein großes Anliegen, denn Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis! Anhaltender Lärm belastet uns und unsere Gesundheit. Lärm versetzt den Körper in Alarmbereitschaft. Der erzeugte Stress bewirkt eine Aktivierung des Herz-Kreislauf-Systems, Erhöhung der Pulsfrequenz, Anspannung der Muskeln sowie eine Beschleunigung der Atmung. Begleitet werden diese Reaktionen durch eine verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen. Beim Einsatz von Sirenen und Hupen ist dies von Nutzen: Diese Signale sollen und müssen alarmieren. Viele Geräusche haben diese Funktion allerdings nicht und belasten dennoch unseren Körper.

Als Lärmverursacher Nummer eins gilt der Verkehr. Insbesondere nachts sehen sich viele Personen mit hohen Lärmbelastungen konfrontiert. Hören lässt sich eben nicht abschalten - auch nicht in der Nacht. Da stören und belasten bereits geringere Lärmpegel als tagsüber. Die Folge sind Schlafstörungen. Schlafmangel wiederum führt zu verminderter Leistungs-fähigkeit, Kopfschmerzen, zu einer Abnahme der Konzentration, zu seelischer Unausgeglichenheit – die Liste der Folgewirkungen lässt sich lange fortsetzen. Klar ist: Lärm gefährdet die Gesundheit und dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf.

Doch wie kann Verkehrslärm eingedämmt werden?
Die Lärmbekämpfung erfolgt über administrative Maßnahmen in Form gesetzlicher Festlegung zulässiger Grenzwerte, durch technische Maßnahmen in Form von Minderungen an der Lärm verursachenden Quelle oder durch planerische Maßnahmen. Mit der Vorgabe der EU zur Bekämpfung des Umgebungslärms, der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments, gibt es nun erstmals auch auf europäischer Ebene eine einheitliche Vorgehensweise in der Lärmbekämpfung von Verkehr. Die Richtlinie verpflichtet die Betreiber der Verkehrs-infra-strukturen entsprechende Lärm-bekämpfungs--maßnahmen zu ergreifen. Grundlage für die Lärm-sanierungs-maßnahmen ist eine Lärmkartierung, die aufzeigt, in welchen Zonen der Schallpegel den Grenzwert überschreitet. Da die zu treffenden Maßnahmen nur schrittweise umgesetzt werden können, legt eine Prioritätenliste die zeitliche Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen fest. Die Prioritätenliste wird anhand neutraler Kriterien, wie beispielsweise der Lärmbelastung oder der Anzahl der betroffenen Personen, festgelegt. Südtirol ist Italien weit das erste Land, welches die europäischen Vorgaben zur Lärmbekämpfung entlang der Verkehrswege umsetzt. Die Landesabteilungen für Tiefbau und Straßendienst haben gemeinsam mit dem Landesamt für Luft und Lärm den von den EU-Richtlinien vorgesehenen Aktionsplan, einschließlich der Kriterien für Lärmschutzmaßnahmen für die Straßen in Landeszuständigkeit, ausgearbeitet. Auch für die Autobahn liegen Lärmkataster und Aktionsplan bereits vor. Die RFI hat auf Basis eines älteren italienischen Gesetzes ebenfalls einen Sanierungsplan ausgearbeitet. Die Anpassung an die neuen EU-Richtlinien wird allerdings erst bis 2012 erfolgen. Für die Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gilt eine Frist von 15 Jahren.

Der Lärmkataster für die Landesstraßen


Lärm sichtbar machen:
Der Lärmkataster für die Landesstraßen kann im Südtiroler Bürgernetz eingesehen werden. Die farbigen Streifen stellen Zonen gleicher Lärmbelastung dar.
www.provinz.bz.it/raumordnung/kartografie/geo-browser-pro.asp