Umwelt und Landschaftschutz im Tiefbau
Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und dem UVP-Beirat
Um die Umwelt- und Landschaftsschutzaspekte bei der Realisierung von Straßenbauten in der Ausführungsplanung besser berücksichtigen zu können, bedarf es einer guten Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und dem UVP-Beirat des Landes.
Ein geeignetes Beispiel hierfür ist der Ausbau der Pustertaler Straße zwischen der Autobahnausfahrt Brixen Nord und Bruneck von km 0,00 bis 29,00.
Das Assessorat für Bauten hat bei diesem Projekt besonderen Wert auf die landschaftlichen und umwelttechnischen Aspekte gelegt, da es sich um einen anspruchsvollen Eingriff in eine malerische Umgebung handelt. Deshalb wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die anhand des Vorprojektes eine allumfassende Umweltverträglichkeitsstudie ausgearbeitet hat. Diese Studie sieht u. a. Lärmschutzwälle, eine umweltschonende Reinigung des Regenwassers sowie die Realisierung von so genannten Ausgleichsflächen vor, um die technischen Eingriffe in die Landschaft wieder kompensieren zu können.

Auch für die Einfahrt ins Gadertal wurde in Zusammenarbeit mit der Landesumweltagentur und der Abteilung Denkmalpflege bei der Varianteanalyse eine zusätzliche Lösung ausgearbeitet, die den UVP-Beirat sofort überzeugt hat. Es handelt sich um die "Klosterwaldvariante", die für die Einfahrt ins Gadertal eine Verlegung der Kreuzung um ca. 300 m Richtung Westen vorsieht. Mit dieser Lösung werden das Ensemble Sonnenburg geschützt, und die landschaftlichen Aspekte berücksichtigt, da durch die Verschiebung, das Tunnelportal nicht mehr im gleichen Blickwinkel mit der Burg liegt. Besondere Beachtung wird der Gestaltung der Tunnelportale sowie der Rienzbrücke geschenkt, um sie dem Landschaftsbild geeignet anzupassen.
Straßenbaurichtlinien
Um die technischen Aspekte des Straßenbaus in Südtirol einheitlich zu regeln, hat das Assessorat für Bauten neue Baurichtlinien erarbeitet.
Um die Planer unter dem Aspekt Landschaft und Umweltschutz zu sensibilisieren, wurde in Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt ein eigenes, diesbezügliches Kapitel (Kap. III Art. 9) eingefügt. Bei der Auswahl der Linienführung muss die harmonische Einbindung in die Landschaft und die Anpassung an das bestehende Gelände sowie die Erhaltung von landschaftlich und ökologisch sensiblen Gebieten berücksichtigt werden.
Ortsumfahrungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Bau von Ortsumfahrungen. Diese bringen für die Dörfer eine bessere Lebensqualität mit sich. Der Bevölkerung wird zudem ein besserer Schutz vor Unfällen, Lärm und Schadstoffausstoß geboten. Es können neue Wohnbauzonen ausgewiesen werden und die Abwanderung der Dorfbevölkerung in die Städte wird dadurch verringert.
Unter anderem wurden in den letzten Jahren die Umfahrungen von Niederdorf und St. Jakob/Leifers erbaut. Demnächst sollen jene von Steinmannwald - Leifers und Branzoll, Auer, Brixen und die Nord-West Umfahrung Meran realisiert werden.
Landschaftsschonendes Bauen und architektonische Gestaltung
Für ein landschaftsschonendes Bauen bedarf es einer für den Ort spezifischen Grundkonzeption, die alle Belange von Natur und Mensch berücksichtigen sollte. Die Gestaltung des Bauwerks soll aus dem Alten entspringen, Neues integrieren und in den landschaftlichen Kontext eingebunden werden. Das Bauwerk muss als Teil der Landschaft wahrgenommen und nicht als willkürliche Störung.
Bei der Planung großer Bauvorhaben, aber auch beim Bau von Brücken werden bereits Landschaftsexperten sowie eine architektonische Beratung hinzugezogen, um bessere Lösungen für den Schutz des Landschaftsbildes zu erlangen. Weiters werden vom Assessort für Bauten in den Wettbewerbsausschreibungen die Kriterien der architektonischen Gestaltung und Verbesserung der landschaftlichen Aspekte hoch bewertet.
Dr. Arch. Josef March, Irene Mahlknecht
Assessorat für Bauten, ladinische Schule und Kultur
www.provinz.bz.it/ressorts/bauten