Dolomiten Welterbe UNESCO
Am 26. Juni 2009 wurden die Dolomiten im spanischen
Sevilla in die Welterbeliste der UNESCO
aufgenommen. „Die Anerkennung als Welterbe“,
so Naturschutz-Landesrat Michl Laimer, „ist die
höchstmögliche Auszeichnung für Natur- oder
Kulturgüter, und unsere Dolomiten zählen jetzt
ganz offiziell zu den schönsten Landschaften der
Welt.“ Die Dolomiten sind in die Riege der ganz
großen Naturlandschaften der Erde aufgestiegen,
wie beispielsweise die amerikanischen Nationalparks
Yellowstone und Grand Canyon sowie das
australische Great Barriere Riff. Jetzt gilt es, das
Welterbegebiet für die nachkommenden Generationen
zu bewahren und es so weiterzuentwickeln,
dass die Bedürfnisse der Natur mit jenen
der Menschen in Einklang gebracht werden. Es
ist eine große kulturelle Herausforderung für alle
- Bevölkerung, Politik, Verwaltung und wirtschaftliche
Nutznießer.
Das Welterbe Dolomiten gliedert sich in neun
Systeme, die mehrere Gebirgsgruppen in insgesamt
fünf Provinzen umfassen. Die Systeme sind:
1. Pelmo-Croda da Lago - Provinz Belluno,
2.
Marmolada – Provinz Belluno und Provinz Trient,
3. Pale di San Martino, Pale di San Lucano, Dolomiti
Bellunesi und Vette Feltrine – Provinz Belluno
und Provinz Trient,
4. Dolomiti Friulane und
Dolomiti d’Oltre Piave – Provinz Pordenone und
Provinz Udine,
5. Nördliche Dolomiten – Provinz
Bozen (Naturparks Sextner Dolomiten und
Fanes-Sennes-Prags) sowie Provinz Belluno,
6.
Puez-Geisler – Provinz Bozen (Naturpark Puez-Geisler),
7. Schlern-Rosengarten, Latemar – Provinz
Bozen (Naturpark Schlern-Rosengarten
und Latemar) sowie Provinz Trient,
8. Bletterbach – Provinz Bozen (Naturdenkmal Bletterbach),
9. Dolomiti di Brenta – Provinz Trient
Die Kernzone und damit die eigentliche UNESCO Welterbestätte
ist 141.890 Hektar groß. Die Pufferzone
ist insgesamt 89.266 Hektar groß und soll
die Kernzone zusätzlich vor Beeinträchtigungen
schützen. Alle Teilgebiete – Kern- und Pufferzonen – sind durchwegs bereits geschützte Gebiete, im
Fall Dolomiten ein Nationalpark, acht Naturparks
und mehrere Natura-2000-Gebiete. Das war eine
Grundvoraussetzung für die Kandidatur, denn die
Ausweisung als Welterbestätte bringt keine zusätzlichen
Schutzbestimmungen von Seiten der
UNESCO mit sich.
Mit der Anerkennung
verbundene Verpflichtungen
Die UNESCO hat die Eintragung der Dolomiten in
die Welterbeliste an drei Bedingungen geknüpft,
die innerhalb Juni 2011 erfüllt sein müssen: Gründung
einer Stiftung, Ausarbeitung einer Führungsstrategie
für das gesamte Welterbegebiet sowie
Ausarbeitung einer Strategie für die nachhaltige
touristische Nutzung.
Am 13. Mai 2010 wurde in Belluno die Stiftung „Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis
UNESCO“ gegründet und damit die erste der drei
von der UNESCO gestellten Auflagen für die Anerkennung
erfüllt. Die Stiftung soll die einheitliche
Entwicklung des Welterbes Dolomiten sicherstellen.
Derzeit hat Belluno den Vorsitz inne, ab Mai
2013 dann Südtirol.
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