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Weg mit der Lichtverschmutzung

Die öffentliche Außenbeleuchtung soll effizienter werden. Dafür hat die Landesregierung Kriterien erarbeitet, die eine Anpassung der Anlagen und in der Folge enorme Energie-Einsparungen vorsehen. „Diese Kriterien werden derzeit in Brüssel geprüft, in der Zwischenzeit informieren wir aber bereits Verwaltungen und Bürger darüber, was an Neuerungen auf sie zukommt“, so Armin Gluderer vom Landesumweltressort.

Am 30. Dezember 2011 hat die Landesregierung das Dekret erlassen, mit dem die neuen Kriterien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung definiert worden sind. „Die EU-Regelung sieht aber vor, dass wir den Segen Brüssels brauchen, weshalb wir die Kriterien zur Notifizierung an die EU gesandt haben“, so Gluderer.
Bis das OK Brüssels vorliegt, dürften zwei bis drei Monate vergehen, diese will man allerdings nicht ungenutzt verstreichen lassen: „Wir sind jetzt schon dabei, vor allem die Gemeinden über die Grundzüge der neuen Regelung sowie über die technischen Neuerungen zu informieren“, so der PR-Chef des Ressorts.

Ziel der Regelung ist, öffentliche Beleuchtungsanlagen künftig effizienter zu gestalten. Flächen oder Gegenstände sollen künftig gezielt beleuchtet und so der Nachthimmel nicht unnötig erhellt werden. Dabei will man vor allem auf neue, energie- und umweltschonende Beleuchtungskörper zurückgreifen. Diese garantierten einen weit niedrigeren Stromverbrauch, ohne deshalb Südtirol im Dunkeln tappen zu lassen.
Im Gegenteil: „Die neuen Anlagen sind so ausgelegt, dass sie öffentliche Räume besser ausleuchten und ein für das Auge angenehmeres Licht ausstrahlen - immer bei niedrigerem Stromverbrauch wohlgemerkt“, erklärt Gluderer.
Sind die neuen Kriterien einmal in Kraft, müssen Land und Gemeinden innerhalb eines Jahres einen Plan zur Anpassung ihrer Beleuchtung an die neuen Vorgaben ausarbeiten. „Klar ist, dass die Verwaltungen nicht auch schon innerhalb dieses Jahres die gesamten Anlagen anpassen müssen, vielmehr kann diese Anpassung auch schrittweise erfolgen“, so Gluderer. Allerdings müssen diese jährlichen Schritte vorab angegeben werden. Und: Wann immer Anlagen saniert werden, müssen sie danach den neuen Kriterien entsprechen.